Hallo Hathor, vielen Dank für Deine ausführliche und präzise Stellungnahme. Dieser Weg scheint mir auch am gerechtesten.
Hallo Isabell,
bis jetzt habe ich noch nichts umgestellt. Habe schon mehrmals mit anderen Kollegen telefoniert. Die Handhabung ist sehr unterschiedlich.
Einer rechnet weiter ab nach 147 und wartet die nächste Geschäftsprüfung ab. Drei haben noch gar nichts unternommen, da sie von der Entscheidung auch nichts wussten. Einer rechnet die 146er voll beim Käufer ab (stillschweigend). Ein weiterer Kollege stellt dem Käufer die 1/10 in Rechnung und die Differenz dem Verkäufer. Aber bei Euch in Köln ist es ja etwas einfacher, da die Stadt ja generell auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem BauGB verzichtet hat. Bei uns in der Eifel ist das leider nicht so

Ihr könnt ja dann dem Verkäufer die volle 146er ohne Gewissenbisse in Rechnung stellen.
Werde mich aber weiter erkundigen und an dieser Stelle berichten!
Viele Grüsse nach ? und an Isabell nach Köln
Ingo