Hallo Vici,
soweit ich dein "Problem" richtig verstehe, geht es hauptsächlich, um die Aufhebung des Sondernutzungsrechtes an dem Mülltonnenplatz?!
Hierzu folgende Erläuterungen:
Die Aufhebung eines Sondernutzungsrechtes stellt eine Inhaltsänderung
aller Wohnungseigentumsrechte dar (da das SNR dann Gemeinschaftseigentum wird).
Hierzu bedarf es einer Vereinbarung
aller Wohnungseigentümer, welche formfrei möglich ist, und der Eintragung im Grundbuch. Wegen § 29 GBO bedarf die Löschung des Sondernutzungsrechtes
nur der Bewilligung des
aufgebenden Wohnungseigentümers, da er allein von der Löschung nachteilig betroffen ist.
Sofern das Wohnungseigentum, welches von der Aufhebung betroffen ist, mit dinglichen Rechten Dritter belastet ist, ist die Zustimmung dieser (und nur dieser) dinglich Berechtigten zur Löschung erforderlich, da der Rechtsverlust (Wegfall Sondernutzungsrecht) nur deren Rechte beeinträchtigt.
Ich hoffe, den Sachverhalt richtig verstanden zu haben.
Kollegialen Gruß vom Land aufs Land
DN