Über das Thema der Abtretung von grundchuldgesicherten Darlehen gab es im Deze,ber eine Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums :
Mäuse-Klick
In dem dazu passenden Rundschreiben der Notarkammer hieß es dazu
"Hintergrund ist u.a. ein Bericht in der Sendung plusminus vom 20.11.2007. Die fehlende Akzessorietät der Grundschulden führt zu Risiken auf Seiten der Grundstückseigentümer/Darlehensschuldner, wenn die Bank das Darlehen samt der Grundschuld verkauft. In diesem Fall muss der Eigentümer/Darlehensnehmer befürchten, dass eine Einrede aus dem Sicherungsvertrag bei Inanspruchnahme aus der Grundschuld möglicherweise nicht durchgreift. "
Es gibt auch eine Zusammenfassung von Grziwotz in dem NJW-Editorial in Heft 49/2007 (Die Grundschuld – Ein unkalkulierbares Risiko?) dazu.
Viele Grüße vom Engelchen
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Wir sind, was wir immer wieder tun. Überragend zu sein ist daher keine Handlung, sondern eine Gewohnheit
"Büro ist wie... Achterbahn fahren, ein ständiges auf und ab. Wenn man das acht Stunden machen muss