Liebe Kollegen,
folgender Sachverhalt:
Eheleute haben 1976 in Polen geheiratet und hatten dort auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt. 1990 sind beide nach Deutschland gekommen und haben mittlerweile auch beide deutsche Pässe. Nun wollen Sie hier in Deutschland Grundbesitz erwerben. Nach welchem Güterrecht richtet sich das nun? Gilt Art. 220EGBG? (dann wäre es polnisches Recht) oder, da Art. 15 sich auf Art. 14 bezieht, letzterer ist wandelbar, leben Sie nun im deutschen Güterrecht?
Im Würzburger steht auch widerprüchliches (Güterstand wandelbar, aber keine Rechtswahl???) Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schon mal
Gruß Vici |