Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Es soll ein in Deutschland gelegenes Grundstück veräußert werden. Eigentümer ist ein Niederländer, der auch in den Niederlanden wohnt und dort unter gerichtlicher Betreuung steht. Betreuer ist sein Bruder, der auch das Grundstück nebst Partner abkaufen möchte.
Das niederländische Betreuungsgericht muss laut Auskunft des Betreuers zustimmen und möchte vorab einen Entwurf.
Muss nicht auch, da das Grundstück in Deutschland liegt, das deutsche zuständige Betreuungsgericht zustimmen oder begnügt sich der deutsche Rechtspfleger mit der niederländischen betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Besteht in den Niederlanden dann auch das Erfordernis eines Verfahrenspfleger und wenn nicht, akzeptiert unser Grundbuchamt dies im Hinblick auf den Interessenkonflikt.
Die hiesigen Rechtspfleger beim Grundbuchamt und beim Betreuungsgericht können mir dazu keine Auskunft erteilen, auch nicht das BMJ. Sie sind einfach überfragt.
Wer hat diesbezüglich Erfahrungen? Vielen Dank vorab.
Viele Grüsse
Ingo |