Hallo,
Du denkst an den Unterhalt des geschiedenen Partners, und darauf kann ich ohne zeitliche (!) Einschränkung verzichten....natürlich nur, wenn der Verzicht als solcher nicht sittenwidrig ist/zu Lasten der Sozialhilfe geht. Grundsätzlich kann ich vor, während oder auch nach der Ehe auf etwaigen Unterhalt verzichten.
Insbesondere wäre daran zu denken, daß derzeit kein konkreter Unterhaltsanspruch besteht, man jedoch für die Zukunft sicher sein möchte, daß nicht noch "nachgekartet" wird. Ich halte die Fälle, in denen dies wirklich relevant sein könnte, angesichts des neuen Unterhaltsrechts jedoch für äußerst selten.
Beste Grüße |