Beitrag von: Dirk Schäfer
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Beitrag von: John/Jane Doe User existiert nicht mehr bei vdn-online.de |
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Beitrag von: Dirk Schäfer
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|  geschrieben am 23.04.2010 um 09:31 Uhr
| Hallo,
ich habe mit der Bekanntgabe der Pressemitteilung der BGH-Pressestelle mit Absicht noch nichts zum Prozedere künftiger Klauselumschreibungen gesagt, da die Entscheidung noch nicht veröffentlicht worden ist.
Da die Diskussion aber jetzt angeregt worden ist, äußere ich mich jetzt unmaßgeblich, da es mit dem Charakter des Spekulativen behaftet ist.
Der Sinn und Zweck der Entscheidung soll an dieser Stelle erst mal nicht erörtert werden, es geht jetzt nur um die Anwendung in der Praxis.
Ja, bei einem Gläubigerwechsel muss dem Notar nicht nur die Abtretungserklärung in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden (und bei Briefgrundschulden gemäß OLGs Köln und Düsseldorf auch die Grundschuldbriefe), sondern zusätzlich auch eine Urkunde in öffentlich beglaubigter Form, aus der sich ergibt, dass mit dem neuen Gläubiger ein Sicherungsvertrag geschlossen worden ist.
Wie kann dies nachgewiesen werden?
Zum einen durch einen eigentümerseits unterschriftsbeglaubigten Sicherungsvertrag.
Meines Erachtens kann der Nachweis auch mittels unterschriftsbeglaubigter Sicherungszweckerklärung erfolgen, da ja der Eigentümer geschützt werden soll.
Eine weitere Möglichkeit (aber spekulativ) wäre eine (abstrakte) Erklärung des Eigentümers (zum Beispiel in der Abtretungserklärung), dass mit dem neuen Gläubiger ein Sicherungsvertrag geschlossen worden ist.
Bei der Abtretung von Eigentümergrundschulden ist meines Erachtens (aber sehr spekulativ) keine solche Erklärung erforderlich, da der Eigentümer ja selbst abtritt und davon ausgegangen werden kann, dass ein Sicherungszweck vereinbart worden ist (die Erklärung, dass ein Sicherungszweck besteht, wäre dann zumindest konkludent erklärt - eine gegenteilige Annahme erschiene mir irrational).
Es bleibt aber noch die veröffentlichte Entscheidung abzuwarten, da man vor Überraschungen des BGH in letzter Zeit ja nicht mehr sicher ist.
Schöne Grüße von Dirk Schäfer |
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Beitrag von: John/Jane Doe User existiert nicht mehr bei vdn-online.de |
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Beitrag von: Martina
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Beitrag von: bobbylix
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Beitrag von: Martina
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Beitrag von: Dirk Schäfer
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Beitrag von: Dirk Schäfer
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