Hallo Leute,
ich brauche mal eure Meinung zur Gesellschafterliste. Vorab folgende Info:
Es handelt sich um einen Anteilsverkauf eines Geschäftsanteils einer GmbH. Das LG Duisburg hat hierzu beschlossen, dass sowohl der Entwurf der Gesellschafterliste als auch die Bescheinigung kostenloses Nebengeschäft sind. Okay, muss man ja hinnehmen.
Wir haben jetzt aber einen Anteilsverkauf, der nicht sofort wirksam ist. D. h. der Notar darf natürlich nicht sofort die Gesellschafterliste bei Gericht einreichen, sondern muss warten, bis die Voraussetzungen alle erfüllt sind.
Was würdet ihr nun davon halten, einfach mal eine Gebühr nach § 147 zu nehmen von wegen "Überwachung des Zeitpunktes zum Einreichen der Gesellschafterliste" oder so ähnlich. Also wie beim Kaufvertrag über Immobilien die Eigentumsüberwachung.
Ich habe dazu noch nichts gefunden und wir sind uns hier nicht einig. Wäre also echt lieb, hier mal ein paar Meinungen dazu zu hören. Ich bin ja total für diese Gebühr, da überall gekürzt wird und man jede Lücke nutzen sollte!