Hallo zusammen,
wir benutzen im Notariat nicht das elektronische Notaranderkonto.
Jedoch möchten wir die Umsätze online einsehen, da die Auszüge oftmals lange auf sich warten lassen, aber dringend Anträge gestellt werden sollen.
Ich habe gelesen, dass Notare für diesen Fall ein vereinfachtes Verfahren nutzen können, also ohne ENA, aber unter der Voraussetzung, dass die Bank einmalig und unwiderruflich für die Generalakte bestätigt hat, dass "mit elektronischer Bereitstellung der Umsatzdaten über die Ausführung einer Überweisung, diese Überweisung im Geschäftsbereich der Bank als ausgeführt gilt" - § 27 (4) S. 3, 4 DoNot.
Andernfalls muss der Eingang des Kontoauszuges abgewartet werden.
Unsere Bank möchte eine solche Bescheinigung nicht ausstellen, da ihrer Meinung nach es nur erforderlich ist, wenn man das ENA nutzt.
Verstehe ich das falsch?
Merci und liebe Grüße