[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Marcus am 05.01.2007 um 21:05 Uhr ]Lass und doch erst mal die HR Anmeldungen machen, bevor wir auch noch Vereine und Genossenschaften el. anmelden.
Das wird garantiert noch in einigen Jahren kommen. Ich rechne erst damit, dass 2008 das elektronische Anmelden zum HR problemlos funktionieren wird. Bis dahin werden noch einige Updates kommen.
Deine Frage wg. der Anzeige nach § 40 GmbHG habe ich in einem eigenen Thema beantwortet, denn hier wird das zu unübersichtlich und es findet dann keiner mehr.
Also macht ruhig mehr Themen auf.
z.B. einen mit den lustigsten Geschichten zu den Anträgen (Gericht wolle zu einem Papierantrag aus Dezember der jetzt bearbeitet wurde einen el. Antrag haben - Pech, es zählt der Eingang bei Gericht)
Aber noch kurz allgemein:
Wenn Ihr etwas nicht in der Anmeldeliste findet oder einfach nur eine Mitteilung schicken wollt, benutzt den Auffang Fall Sonstige Anmeldung/Mitteilung.
Das ist der Jackpott - keine lästigen Formulare, schreibt bei den Bemerkungen wie immer rein, was beantragt wird - und wenn's der "Vollzug der angemeldeten Tatsachen" ist. Rechtrträger ausfüllen, Anlagen dazu und weg damit
Ob man darüber allerdings auch Anträge ändern oder zurück nehmen kann, bin ich mir nicht sicher. Sollte aber eigentlich möglich sein, denn der Notar signiert ja immer die Mitteilung in egvp.
An sonsten fragt das Gericht - die sind genau so ratlos wie wir