Beitrag von: Marcus
... ist OFFLINESchreiberlevel:Foren-Angestellter  Beiträge: 32
|  geschrieben am 15.01.2007 um 14:30 Uhr
| Du bringst mich da gerade ins Zweifeln. Das HR steht ja immer im Vordergrund, da habe ich die anderen zwei doch glatt vergessen. GnR hat man ja auch selten.
Nach der Überschrift / Einleitung aus den Hinweisen der BNotK Mäuse-Klick TARGET="_blank"> Mäuse-Klick BBCode End -->
gilt das el. einreichen von Anträgen auch für GnR und PR.
Wurden denn schon alle Vorschriften angepasst? Das EHUG ist ja nur ein Rahnen, die Länder müssen ja auch noch Anpassungen vornehmen, wie und wo einzureichen ist.
Wenn ich mir in XN die Anmeldefälle zum GnR ansehe, ist das sehr einfach - es gibt nur den Auffangfall
Liegt es daran, dass es noch nicht benötigt wird oder weil GnR eh selten ist und HR im Moment Vorrang hat?
Von den Textvorschlägen bei den Vertretungsregelungen kann man nicht ausgehen, da sind ja sogar schon Vereine berücksichtigt.
Morgen ist ja der Vortrag bei der Kammer. Mal sehen was es zu hören gibt
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Beitrag von: Heijura
... ist OFFLINESchreiberlevel:Foren-Angestellter  Beiträge: 56
|  geschrieben am 15.01.2007 um 14:37 Uhr
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Heijura am 15.01.2007 um 14:38 Uhr ]Wenn ihr auf dieser Veranstaltung was interessantes erfahrt, wäre es nett, wenn ihr das hier im forum auch weitergebt, da ich ja nicht zu eurer kammer gehöre. hier im saarland gabs im september letztes jahr mal eine kammerveranstaltung, die aber eigentlich nur den umgang mit den programmen rübergebracht hat (das hätte ich auch alleine rausgefunden mit dem handbuch!)
also dann euch viel spass bei der veranstaltung und hoffentlich könnt ihr was interessantes in erfahrung bringen.
übrigens müssen wir hier im saarland zu allen registern elektronische anmeldungen machen, einzige ausnahme ist das vereinsregister.
Gruß
Heiko |
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Beitrag von: John/Jane Doe User existiert nicht mehr bei vdn-online.de |
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Beitrag von: iprimus38
... ist OFFLINESchreiberlevel:Foren-Azubi  Beiträge: 4
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Beitrag von: Isabell
... ist OFFLINESchreiberlevel:Foren-Assistent  Beiträge: 115
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Beitrag von: Marcus
... ist OFFLINESchreiberlevel:Foren-Angestellter  Beiträge: 32
|  geschrieben am 06.02.2007 um 09:00 Uhr
| JFTR: Hier noch die Übersichtsliste mit den Übergangsfristen: Mäuse-Klick
Berlin inzwischen abgelaufen,
Sachsen-Anhalt 3 Monate, bis 30.03.07
Rheinland-Pfalz 6 Monate, bis 30.06.07
Nierersachsen 1 Jahr, bis 31.12.2007
Vorher lohnt es sich nicht einen el. Antrag zu machen, selbst wenn man den Gerichten was zum Testen geben möchte - der Versandt mit EGVP wird nicht funktionieren, die Liste in XN hat nichts zu sagen.
Musste die Erfahrung leider auch schon machen. |
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Beitrag von: EngelchenLena
... ist OFFLINESchreiberlevel:Foren-Angestellter  Beiträge: 84
|  geschrieben am 06.02.2007 um 09:37 Uhr
| Das kann in RLP aber auch daran liegen, dass hier kein EGVP-Client funktionieren wird. Wir sind das einigste Bundesland, dass sich nicht dem System mit dem EGVP-Client angeschlossen hat, sondern das funktioniert (mal mehr, meistens jedoch weniger) über SignCube und OSCI-Add-in für Notare...
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Wir sind, was wir immer wieder tun.
Überragend zu sein ist daher keine Handlung, sondern eine Gewohnheit |
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Beitrag von: John/Jane Doe User existiert nicht mehr bei vdn-online.de |  geschrieben am 08.02.2007 um 22:52 Uhr
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Schreibsklave am 08.02.2007 um 23:00 Uhr ]
Vom praktischen / zeitlichen Ablauf würde ich mir wünschen, daß der Notar elektronische Dokumente nur EINMAL signieren muß - und zwar wenn die Daten von X-Notar in den EGVP-Client übertragen werden sollen. Das wäre ein enormer Zeitvorteil. Heißt del facto: Der Notar könnte durch die Einmal-Signatur zeitlich erheblich entlastet werden (muß den selben Vorgang nicht mehrfach prüfen, hat den Vorgang schneller abgeschlossen und kann sich schneller weiteren Aufgaben widmen).
Die Signatur im EGVP-Client sehe ich ebenfalls als überflüssig an. Bemessen an der Papierform würde ich das so verstehen: Der Notar reicht Antrag, Registeranmeldung u.s.w. PERSÖNLICH beim Handelsregister ein und müsste sich dort jedesmal als Notar legitimieren. Im Grunde genommen ist der EGVP-Client nichts anderes, als ein bloßes Versenden der elektronischen Dokumente. Im Vergleich zur Papierform (die ich ansprach) hätte der Notar Angestellte, die Anträge beim Handelsregister abgeben - und gut ist's. Warum sollte diese Vereinfachung nicht auch auf den EGVP-Client anwendbar sein? Allerdings sollte das Löschen oder das Ändern von Dokumenten im EGVP-Client wiederum nur dem Notar möglich sein, um ggf. Manipulationen bei der Antragstellung auszuschließen.
Der schärfste Witz am EGVP-Client ist, daß man nach dem Versenden sofort die EMPFANGSBESTÄTIGUNG ausdrucken kann, obwohl man den Posteingang des EGVP-Clients überhaupt nicht öffnen muß bzw. über den Eingang der EMPFANGSBESTÄTIGUNG (im Sinne von Posteingang - wie man es von E-Mails kennt, die empfangen werden sollen) benachrichtigt wird. Man kann die EMPFANGSBESTÄTIGUNG also "einfach so" nach dem Versenden ausdrucken. Vom Verständnis her fehlt aber seitens des entsprechenden Amtsgerichts genau diese EMPFANGSBESTÄTIGUNG, um als Notar später den Erhalt der elektronischen Dokumente im Zweifelsfall dokumentieren zu können. |
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Beitrag von: Isabell
... ist OFFLINESchreiberlevel:Foren-Assistent  Beiträge: 115
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Beitrag von: John/Jane Doe User existiert nicht mehr bei vdn-online.de |  geschrieben am 10.02.2007 um 09:38 Uhr
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Schreibsklave am 11.02.2007 um 09:49 Uhr ]
Isabell schrieb:
Sinnvoll fänd ich es, dass die Unterlagen die ich in Signotar vorbereite in Xnotar sofort Verwendung finden.
So habe ich das auch gemeint. X-Notar sollte eleganter Weise um die Fuktionen von Sig-Notar ergänzt werden, was Sig-Notar dann überflüssig machen würde.
Isabell schrieb:
Der Notar sollte dann beim Versenden die Dokumente signieren und den Versand siginieren. Er müsste sodann nur ein einiges Mal die Akte prüfen. Und der Mitarbeiter hat auch nur einen Arbeitsgang, wenn auch in 2 unterschiedlichen Programmen.
Im EGVP-Client kann man aber keine Einsicht mehr in die zu versendenden Daten nehmen, bzw. zu versendende Daten ändern oder löschen, was den EGVP-Client daher um einen weiteren Punkt überflüssig (bzw. problematisch) macht. Jedes stinknormale eMail-Programm ist komfortabler.
Isabell schrieb:
Aber das Signieren des Versendens finde ich schon wichtig. Ich betrachte den EGVP als den Antrag den es früher in Papierform gegeben hat und der wurde schließlich auch unterschrieben und die Unterlagen geprüft.
Der Notar signiert Dokumente und Anschreiben an das jeweilige Gericht bereits in X-Notar, was völlig ausreichen sollte.
Isabell schrieb:
Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass der Notar wohl hoffentlich hier die angegebenen Nachrichten von X-Notar geprüft hat, wann sollte er dies denn sonst machen.
Bevor in X-Notar signiert wird, kann der Notar den gesamten Vorgang gründlich überprüfen, einzelne Daten ändern oder gar löschen. Im EGVP-Client ist das nach dem derzeit technischen Stand nicht möglich.
Isabell schrieb:
Aber Besserung in vielen Bereichen kommt bestimmt noch. Die Bundesnotarkammer ist immer offen für Besserungsvorschläge.
Es ist aber sehr ätzend (um es mal gelinde zu formulieren), daß Notare mit unausgereifter Software überrumpelt wurden. Selbst auf dem heutigen Stand hat z.B. X-Notar noch seine Kanten. Was ich nicht begreife: Warum muß im EGVP-Client eine signierte und eine unsignierte Datei beigefügt werden? Ist doch totaler Kappes! Das wäre bei der Papierform so, als ob man jedem Antrag dem eine beglaubigte Abschrift beiliegt noch zusätzlich eine einfache Abschrift beifügen sollte. |
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