[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Marcus am 03.03.2007 um 00:35 Uhr ]Ich kann mich Isabell und Bobbylix nur anschließen, allerdings nehmen wir i.d.R. 30% denn das ganze kann doch ganz schön in Arbeit ausarten und auch bei uns ist [noch] nicht jeder ein Experte im Umgang mit den Programmen. Hängt auch z.B. davon ab, ob z.B. der Gesellschaftsvertrag von einem Stb oder RA schon per eMail kommt etc.
Ganz aktuell sorgt das Amtsgericht für Mehrarbeit. Weil bei denen bei einer Sitzverlegung die Unterlagen noch nicht elektronisch weiter gegeben werden können, muss beim neuen Gericht ein 2. Antrag mit allen Anlagen eingereicht werden - als Neugründung. Also doppelte Arbeit für uns.
Die Anlagen kannst du weder mit SN noch mit XN direkt ausdrucken, ob es mit dem SecSignermodul (das Programm, bei dem der Notar die PIN eingibt) geht wüsste ich jetzt auswendig nicht.
ABER das ganze sind Grafikdateien, die du mit jedem beliebigen Grafikprogramm ansehen kannst. Die Datei liegt entweder in der Zwischenablage oder im Ordner Signiert, bei einem Vertreter nach Signatur im Ordner Vertreter. Jeweils Unterordner von <Pfad zum Datenverzeichnis>/Notarname/Signotar [ / weil das Forum den Backslash gefressen hat

]
Wenn du die .tiff Datei mit der rechten Maustaste auswählst sollte es auch einen Menüpunkt Drucken geben.
Und dann hast du noch die Möglichkeit dir im EGVP Client die Anlagen anzusehen. Der startet auch nur das Standardprogramm, damit kannst du dann drucken. Mit dem EGVP kannst du dir zur Not auch noch einmal die HRA ausdrucken, falls du das in XN vergessen hast.
Ich frage mich nur wozu die Datei mit dem Beglaubigungsvermerk ausdrucken möchtest - du hast doch deine Kopiervorlage und von Begl.verm. machst du doch normal garantiert auch keine Kopie.
Ich drucke für die Akte nur den Antrag aus XN aus und dann kommen noch Sende- und Empfangsprotokoll dazu.