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Erbrecht trifft Liegenschaftsrecht: Verfügungsbeschränkungen auf Veräußererseite durch Testamentsvollstreckung sowie Vor- und Nacherbschaft

Veranstalter:v.d.n.
Datum:am 25.04.2026
Uhrzeit:10.00h - 16.00h
Veranstaltungsort:Hybrid (Kommunikationsstraße 4, 47807 Krefeld,Seminarräume Hutny GmbH) / (Online)
Referent:Notarassessor Dr. Felix Flöck

Seminarinhalt:

 

Vortragsgliederung

A.            Grundlagen zur Testamentsvollstreckung

-               Anordnung durch Verfügung von Todes wegen, Arten und Gegenstand der Testamentsvollstreckung

-                Wesentliche, materiell-rechtliche Wirkungen der Testamentsvollstreckung

-               Stellung des Testamentsvollstreckers als Partei kraft Amtes

-                Materiell-rechtliche und grundbuchverfahrensrechtliche Auswirkungen der Testamentsvollstreckung für notarielle Verträge, die ein Testamentsvollstrecker über eine Nachlassimmobilie abschließt

-                Sinn und Zweck der Anordnung der Testamentsvollstreckung und typische Anwendungsfälle in der erbrechtlichen Gestaltungspraxis

 

B.            Kaufvertrag unter Beteiligung eines Testamentsvollstreckers auf Verkäuferseite

I.               Vorbereitung der Urkunde

1.             Worauf ist bei der Prüfung der Verfügung von Todes wegen, die die Anordnung der Testamentsvollstreckung enthält, zu achten?

- Erblasser

- Erben (bekannt / unbekannt – kann der TV für die unbekannten Erben handeln oder ist ein Nachlasspfleger zu bestellen?

- Wirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung

- Gegenstand der Testamentsvollstreckung

- Befugnisse des Testamentsvollstreckers (Grundsatz, Einschränkungen im Außen- und Innenverhältnis, § 181 BGB, Schenkungsverbot, § 2205 BGB)

- Person des Testamentsvollstreckers (Unternehmer iSv § 14 BGB?)

2.             Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers (Umsetzung / Prüfung)

3.             Beschaffung / Prüfung von Urkunden über den Nachweis der Befugnisse des Testamentsvollstreckers

Welche Nachweise in grundbuchtauglicher Form kommen in Betracht?

-              Testamentsvollstreckerzeugnis

-              Europäisches Nachlasszeugnis

-              Beglaubigte Abschrift einer notariellen Verfügung von Todes wegen, aus der sich Anordnung der Testamentsvollstreckung ergibt, nebst öffentlich beglaubigter Amtsannahmeerklärung und gesiegelter Erklärung des Nachlassgerichts über den Zugang der öffentlich beglaubigten Amtsannahmeerklärung / Amtsannahmezeugnis

Was genügt nicht als Nachweis?

b)             Empfehlung: Testamentsvollstreckerzeugnis

Vor- und Nachteile des Testamentsvollstreckerzeugnisses gegenüber den anderen Nachweisformen

                  - Richtigkeitsvermutung (Gegenstand, Reichweite)

                  - Schutz des guten Glaubens

                  - Vermeidung von Vollzugsschwierigkeiten im grundbuchlichen Verfahren

- Geringere Fehleranfälligkeit

- Kosten

Was ist zu tun, wenn die Beteiligten ein Testamentsvollstreckerzeugnis (zB aus Kostengründen) nicht beantragen wollen?

Was ist zu beachten, wenn ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt werden soll?

c) „Fallstricke“ in der Praxis

4.             Was ist bei der Prüfung des Grundbuchauszugs betreffend die zu verkaufende Nachlassimmobilie zu beachten und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

a)             Grundbuchauszug ist bereits hinsichtlich der Erbfolge und Testamentsvollstreckung berichtigt

b)             Grundbuchauszug ist noch nicht berichtigt

Muss oder sollte das Grundbuch vor Veräußerung / Belastung berichtigt werden?

5.             Anwendbarkeit der verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Regelungen über den Verbraucherschutz (insb. § 17 Abs. 2a BeurkG)?

6.             Was ist zu beachten, wenn in der Person der Erben Besonderheiten bestehen?

- Geschäftsunfähiger Erbe / minderjähriger Erbe

- Erbe ist Vorerbe (befreit / nicht befreit)

- Insolvenz / Zwangsvollstreckung

 

II.             Gestaltung des Kaufvertrags

1.             Urkundseingang

2.             Vorbemerkung

3.             Kaufpreis, Schenkungsverbot

4.             Fälligkeitsvoraussetzungen, Zahlungsbedingungen

5.             Belastungs-/Finanzierungsvollmacht

6.             Hinweise

7.             Grundbucherklärungen, Eigentumsumschreibung

Annex:                  Finanzierungsgrundschuld

 

III.            Vollzug des Kaufvertrags

1.             Besonderheiten bei der Überwachung der Fälligkeit gegenüber „normalen“ Kaufverträgen

2.             Besonderheiten bei der Überwachung der Eigentumsumschreibung gegenüber „normalen“ Kaufverträgen

3.             Störfälle

a)             Vorzeitige Beendigung des Amtes des Testamentsvollstreckers

b)            Angriffe auf die Verfügung von Todes wegen, die die Anordnung der Testamentsvollstreckung enthält        

 

C.            Besonderheiten bei einem Erbauseinandersetzungsvertrag unter Beteiligung eines Testamentsvollstreckers

I.               Abgrenzung von Erbauseinandersetzung und Teilerbauseinandersetzung, Relevanz der Abgrenzung

II.             Abgrenzung der Testamentsvollstreckung über den gesamten Nachlass / die Nachlassimmobilie einerseits und die Testamentsvollstreckung über den Erbteil eines oder mehrerer Erben, Relevanz der Abgrenzung

III.            Erbauseinandersetzung / Teil-Erbauseinandersetzung - Vorbereitung, Gestaltung

und Vollzug der Urkunde

                  - § 181 BGB

                  - § 2205 BGB (Schenkungsverbot)

                  - Auswirkungen von Teilungsanordnungen / Auseinandersetzungsverbot

                  - Abschluss des Auseinandersetzungsvertrags

                  - Erfordernis der Zustimmung von Vermächtnisnehmern?

IV.            Erbteilsvollstreckung - Vorbereitung, Gestaltung und Vollzug der Urkunde

- § 181 BGB, gesetzliche Vertretungsausschlüsse

                  - § 2205 BGB (Schenkungsverbot)

                  - Abschluss des Auseinandersetzungsvertrags

                  - § 2040 BGB

 

D.            Besonderheiten bei einem Vermächtniserfüllungsvertrag unter Beteiligung eines Testamentsvollstreckers

I.               Testamentsvollstrecker und Vermächtnisnehmer sind personenverschieden

II.             Testamentsvollstrecker und Vermächtnisnehmer sind personengleich (Insich-Geschäft)

 

E.            Muster (Vollmuster, Textbausteine, Checklisten)

 

 

Seminarunterlagen:

Der Referent stellt die ausführliche Präsentation des Semiars als Skript zur Verfügung.

Kostenbeitrag:ONLINE:
- Tagungsunterlagen
- Teilnahmebescheinigung

€ 35 für Mitglieder des v.d.n.
€ 70 für Mitglieder der Reno-Saar
PRÄSENZ:
- Tagungsgetränke
- Mittagsimbiss
- Tagungsunterlagen
- Teilnahmebescheinigung

€ 35 für Mitglieder des v.d.n.
€ 70 für Mitglieder der Reno-Saar
In dem vorgenannten Kostenbeitrag sind die vorstehend aufgeführten Leistungen enthalten. Der Kostenbeitrag ist zeitgleich mit der Anmeldung auf das Konto bei der Sparkasse Krefeld, IBAN: DE38 3205 0000 0000 1256 58 zu überweisen. Da der Verein nicht steuerpflichtig ist, wird über den Kostenbeitrag keine Rechnung erstellt. Nach Eingang des Beitrages erhält der Teilnehmer aber eine Bestätigung über den Erhalt des Beitrages per Email.

Allgemeine Hinweise: Da der zur Verfügung stehende Seminarraum nur eine bestimmte Personenzahl fasst, werden die Teilnehmer entsprechend dem Eingang des Anmeldeformulars und des Kostenbeitrags bei uns berücksichtigt.

Stornierung der Teilnahme
Stornierungen sind bis vierzehn Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 möglich. Bei Stornierungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, wird der gesamte Beitrag fällig. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis drei Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Absage/Änderung von Seminaren
Der V.D.N. e.V. ist berechtigt, ein Seminar aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten oder höherer Gewalt, abzusagen. Wenn für ein Seminar nicht genügende Anmeldungen vorliegen, erfolgt die Absage mindestens zwei Wochen vor Seminarbeginn. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen eines Referentenwechsels, wird der V.D.N. e.V. die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise ein Seminar abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend den bezahlten Beitrag. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind mir bekannt. Mir ist bekannt, dass die von mir bei Anmeldung zu einem Seminar gemachten personenbezogenen Daten zur Durchführung der Vertragsabwicklung (Übersendung der Zahlungsbestätigung nebst Teilnahmebestätigung, Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung sowie Erstellung der Anwesenheitsliste) erforderlich sind. Bei der Durchführung von Online-Seminaren/Webinaren werden personenbezogene Daten (Name, Vorname und Email) an die edudip GmbH weitergegeben. Mir ist bekannt, dass Hybrid-Seminare audiotechnisch und filmisch begleitet werden.

Anmeldeschluss:03.04.2026
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